Das Familienrecht ist ein Teil des allgemeinen Zivilrechtes und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Es umfasst unter anderem die Bereiche Ehe und Scheidung, Versorgungsausgleich, eheliches Güterrecht, Unterhalt, Verwandtschaft, Vormundschaft, Rechtliche Betreuung und Pflegschaft.

Unsere Mandanten nutzen unsere Erfahrung vor allem bei:

  • der Beratung und Durchführung der Scheidung
  • der Regelung des Sorgerechtes sowie der Regelung und Durchsetzung des Umganges mit gemeinsamen Kindern
  • der Vermögensauseinandersetzung und der Regelung des Zugewinnausgleiches
  • der Aufteilung des Hausrates und der Wohnungszuweisung der Ehewohnung
  • der Regelung und Durchsetzung des Umganges mit den gemeinsamen Kindern,
  • der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen unter den Eheleuten sowohl für die Zeit der Trennung als auch nach rechtskräftiger Scheidung
  • der Berechnung und Durchsetzung des Kindesunterhaltes
  • der Abwehr von Ansprüchen

Jährlich wird eine aktualisierte Fassung der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt veröffentlicht.

Gerne prüfen wir, ob sich Ihre Unterhaltsansprüche geändert haben.

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