Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen arbeitsrechtlichen Koalitionen wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Kollektivarbeitsrecht). Diese Konstellationen können ein großes Konfliktpotenzial beinhalten. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, damit derartige Konflikte zum einen im besten Falle gar nicht erst entstehen und zum anderen aus einem bereits bestehenden Konflikt das Beste herauszubekommen.

In diesem Rechtsgebiet unterstützen wir Sie insbesondere bei

  • der Erstellung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Urlaubsgewährung
  • Entgeltfortzahlung
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Erstellung von Arbeitszeugnissen

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